Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fächli Regelment, AGB
Die AGB von Fächli regeln die Nutzung des Dienstleistung der Firma Cindy Star GmbH und Michael Gugler im Zusammenhang stehenden Rechte und Pflichten und das vertragliche Verhältnis zwischen Fächli und dem Auftraggeber (Kunde) gegen Entgeld.
Fächli bietet dem Kunden Dienstleistung im Form vom:
- Ausstellungsfläche im Shops betrieben von Fächli
- Lagerfläche
- Personal
- Betreuung
- Vermarktung
- Präsentation
- Verkauf
Vor Beginn des Dienstleistungsvertrages ist der Kunde verpflichtet sich zu identifizieren durch einen gültigen Ausweis (ID, Ausländer Ausweis B/L/C, Pass, Führerschein). Der Mieter versichert, dass die von Ihm eingebrachten Waren frei sind von Rechten Dritter und er alleiniger, rechtmässiger Eigentümer der Waren ist.
Fächli übernimmt im Auftrag des Mieters die Vermarktung der entsprechenden Produkte und vermittelt den Verkauf. Fächli steht nur als Vermittler und Dienstleistungsgeber für den Mieter dar.
Der Mieter ist selber verantwortlich für den Zustand und die Qualität der Ware, welche in den Geschäftsräumen des Fächli angeboten werden (Etiketten, Beschreibung, Preise, Mwst).
Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche sind an den Mieter zu stellen. In solchen Fällen nimmt sich Fächli das Recht vor, dem Kunden die Kontaktdaten des Anbieters (Mieter) weiter zu geben.
Die Mindestlaufzeit der vertraglichen Mietdauer beträgt 1 Monat.
Die Menge der betreuten Ware und ihre Pauschalpreise berechnen sich pro Fach/Regal, Ausstellungsfläche 60x40x70 cm oder nach anderen angebotenen Arten von Flächen.
Pauschaldienstleistungsgebühren werden pro Tag oder Monat berechnet und müssen im Voraus bezahlt werden. Der Verkaufserlös wird entweder am Ende des Vertrages berechnet oder einmal im Monat. Der Verkaufserlös steht abzüglich einer Verkaufsprovision von 10% dem Fächli zu. Die Auszahlung wird an den Mieter erfolgen, mit welchem die Firma Fächli ein Vertrag abgeschlossen hat.
Falls die Dienstleistungslaufzeit abgelaufen und kein Vertragsverlängerungsgesuch bei uns eingegangen ist, behält sich die Firma Fächli vor, bei einer dreimal erfolglosen Kontaktierung die Ware, gegen eine für Auflösung zwingend zu bezahlende Einstellgebühr, für 1 Monat sicher im Lager aufzubewahren. Sofern keine anderen Abmachungen getroffen worden sind, geht der Gegenstand nach Ablauf dieser Frist in unserer Eigentum über. Es besteht dann kein Anspruch mehr auf eine finanzielle Entschädigung.
Fächli kann ohne Angaben von Gründen die Annahme von Waren verweigern.
Der Mieter darf keine verbotenen, giftige oder gefährliche Ware ausstellen.
Der Mieter darf seine Fläche selber dekorieren, jedoch darf keine Ladenveränderungen vorgenommen werden.
Beim Verdacht auf illegale Ware nimmt sich Fächli das Recht vor, die zuständige Behörde zu informieren.
Fächli hat eine Betriebsversicherung abgeschlossen. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz gegen Ladendiebstahl.
Der Mieter gibt Fächli komplette Info‘s über seine Ware, Lieferschein oder ein Übergabeprotokoll.
Salvatorische Klausel
Sollten sich Teile dieser AGB aus irgendwelchen Gründen als nicht durchsetzbar oder ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anwendbares Recht
Firma Fächli (Cindy Star GmbH und Michael Gugler) behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es wird ausschliesslich schweizerisches Recht angewendet. Der Gerichtsstand ist CH- 9000 St. Gallen.